- Mindestalter 21 bzw. in Ausnahmefällen 18 Jahre.
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- Körperlich und geistig gesund.
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- Zuerst ist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Gewerbeaufsichtsamt) eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
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- Wenn diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, kann bei einem anerkannten Lehrgangsträger an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde teilgenommen werden. Dieser Lehrgang schließt mit einer Prüfung und dazugehörigem Zeugnis vor dem Gewerbeaufsichtsamt ab.
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- Mit diesem Zeugnis kann man bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (siehe oben) die Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen. Die Erlaubnis ist in der Regel für fünf Jahre gültig, dann muss sie rechtzeitig vor Ablauf der fünf Jahre verlängert werden.
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Sollten wir jetzt dein Interesse geweckt haben oder solltest du noch weitere Fragen haben, dann kontaktiere uns doch einfach!